Ihr Anwalt für Arbeitsrecht
in Bremen
Schnelle Hilfe im Arbeitsrecht in Bremen & bundesweit.
Schnelle Hilfe im Arbeitsrecht in Bremen & bundesweit.
Jahrelange Erfahrung
Verhandlungsstark & Rechtssicher
Top bewertet von Mandanten

Sie haben eine Kündigung erhalten und möchten dagegen vorgehen? Sie brauchen Hilfe bei der Aushandlung eines Aufhebungsvertrags? Sie möchten eine lukrative Abfindung erhalten? Sie brauchen einen Partner bei der Prüfung von Verträgen oder Abmahnungen? Sie haben arbeitsrechtliche Fragen oder benötigen einen Anwalt bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und Ansprüche?
Ihr Ansprechpartner in Bremen und bundesweit!

Das Erstgespräch direkt mit dem Anwalt ist für Sie unverbindlich und kostenfrei. Sämtliche Beratungstermine können auf Wunsch persönlich in Bremen, telefonisch oder online durchgeführt werden.
Kostenloses Erstgespräch vereinbaren
Welches Anliegen haben Sie?
Sie haben eine Kündigung erhalten? Oder wird ein Aufhebungsvertrag diskutiert? Ich helfe Ihnen, ungerechtfertigte Kündigungen abzuwehren, eine lukrative Abfindung durchzusetzen oder prüfe und verhandle Ihren Aufhebungsvertrag. Achtung: Bei einer Kündigung haben Sie nur 3 Wochen Frist, um dagegen vorzugehen!
Ich prüfe Ihren Arbeitsvertrag auf versteckte Klauseln, sichte Ihr Arbeitszeugnis auf unpassende Formulierungen oder berate Sie individuell zu allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen.
Sie haben ausstehende Lohn- oder Gehaltszahlungen? Sie möchten Ihre Urlaubsansprüche durchsetzen? Ich kümmere mich darum, dass Ihre Rechte durchgesetzt werden und Sie schnellstmöglich Ihre Ansprüche erhalten.
Rechtsanwalt Daniel Buljevic ist Inhaber der Kanzlei zum Roland in Bremen. Von dort aus berät und vertritt der Anwalt für Arbeitsrecht bundesweit Mandanten bei allen arbeitsrechtlichen Problemen. Durch seine Tätigkeiten für international agierende Kanzleien sowie der Vertretung gleichermaßen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern weiß RA Buljevic immer die passende Strategie.
Gerade die hanseatischen Prinzipien Ehrlichkeit, Verlässlichkeit, Loyalität und Verantwortung zeichnen RA Buljevic aus.
Das Erstgespräch direkt mit dem Anwalt ist für Sie unverbindlich und kostenfrei. Sämtliche Beratungstermine können auf Wunsch persönlich in Bremen, telefonisch oder online durchgeführt werden.
Kostenloses Erstgespräch vereinbaren
Eine Kündigung ist die formelle Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer. Als Arbeitnehmer haben Sie bestimmte Rechte, wie das Recht auf eine korrekte Kündigungsfrist und das Recht, gegen eine ungerechte Kündigung vorzugehen. Sie können auch eine Abfindung aushandeln, wenn Ihr Arbeitsverhältnis beendet wird. Dies ist jedoch nicht in jedem Fall garantiert. In einigen Fällen können Sie auch einen Aufhebungsvertrag aushandeln, der Ihnen möglicherweise mehr Vorteile bietet. Es ist wichtig, dass Sie die Kosten und Folgen einer Kündigung verstehen. Dadurch ist es ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, damit Sie später nicht das Nachsehen haben.
Bei einer Kündigung müssen Sie die gesetzlich festgelegten Kündigungsfristen beachten, die in Ihrem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgelegt sind. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und von der kündigenden Partei eigenhändig unterschrieben werden. Zudem muss die Kündigung dem Empfänger zugehen. Beachten Sie, dass eine mündliche Kündigung unwirksam ist.
Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beidseitig und ohne Angabe von Gründen beendet werden. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel zwei Wochen, es sei denn, es ist vertraglich anders geregelt. Gegen eine Kündigung in der Probezeit kann man in der Regel nicht erfolgreich vorgehen und auch eine Abfindung ist in den meisten Fällen nicht möglich.
Wenn Sie sich gegen eine unberechtigte Kündigung wehren möchten, haben Sie das Recht, eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Sie müssen diese Klage innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Hierbei sollten Sie einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht an Ihre Seite holen. Nicht immer muss das Ziel sein, die Kündigung aufzuheben. Oftmals kann man dabei lukrative Abfindungen erreichen.
Das Arbeitsgericht spielt eine zentrale Rolle bei einer Kündigungsschutzklage. Es entscheidet, ob die Kündigung rechtlich zulässig ist. Wenn Sie eine Kündigungsschutzklage einreichen, prüft das Gericht zunächst, ob Ihr Arbeitsverhältnis unter das Kündigungsschutzgesetz fällt. Ist dies der Fall, bewertet es die Gründe für die Kündigung und entscheidet, ob diese sozial gerechtfertigt sind. Unberechtigte Kündigungen können so vom Gericht aufgehoben werden.
Sie haben Anspruch auf eine Abfindung, wenn dies in Ihrem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder in einer Sozialplanvereinbarung festgelegt ist. Im Falle einer betriebsbedingten Kündigung kann eine Abfindung angeboten werden. Die Berechnung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie Ihrem Gehalt, Ihrer Betriebszugehörigkeit und Ihrem Alter. Eine gängige Formel lautet: Bruttogehalt x Betriebszugehörigkeit in Jahren x Faktor (in der Regel 0,5). Beachten Sie jedoch, dass dies keine festgelegte Regel ist und individuell verhandelt werden kann.
Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, um ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden. Er kann sinnvoll sein, wenn beide Parteien eine schnelle und unkomplizierte Trennung bevorzugen. Im Gegensatz zur Kündigung entstehen hier keine Fristen und beide Seiten können Bedingungen wie eine Abfindung aushandeln. Aber Vorsicht, es kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld kommen. Aus diesem Grund sollten Sie sich zuvor von einem erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen, der auch anschließend den Aufhebungsvertrag prüfen oder gar aufsetzen kann.
Die Kosten variieren und hängen von der Komplexität Ihres Falls und dem Umfang der damit verbunden ist ab. Bei der Beratung und Vertretung können Stundensätze oder eine Pauschale berechnet werden, je nachdem, wie man sich einigt. Sie können auch Prozesskostenhilfe beantragen oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt sämtliche Kosten.
In einem kostenlosen Erstgespräch kläre ich immer im Voraus sämtliche Kosten. Bei diesem Gespräch erhalten Sie eine Ersteinschätzung sowie transparente Absprachen zu sämtlichen damit verbundenen Kosten.
